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Die Chemieindustrie wird gläsern


Über 30.000 Chemikalien müssen zwischen dem 1.Juni und dem 1.Dezember 2008 bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorregistriert werden. Für viele Unternehmen bringt dies einen immensen logistischen Aufwand mit sich.

Von Moritz Hagenbruch
Genau ein Jahr nach Inkrafttreten der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) nahm am 1.Juni 2008 die ECHA ihre Arbeit auf, um die Vorgaben der Verordnung umzusetzen. Ziel ist es, das Chemikalienrecht in Europa zu harmonisieren und zu vereinfachen. Den Unternehmen soll es somit ermöglicht werden, Daten über ihre Chemikalien auszutauschen und über einen Wissenszuwachs für mehr Sicherheit zu sorgen. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten Gültigkeit. Für die Unternehmen bedeutet die neue Gesetzeslage eine gehörige Umstellung. So müssen in Zukunft alle Chemikalien, die in der EU in Mengen von über einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert werden, registriert werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Diese gilt nicht nur für potentielle Gefahrenstoffe, sondern ganzheitlich für alle chemischen Produkte. Außen vor bleiben lediglich Stoffe, die auch jetzt schon einer Registrierungspflicht unterliegen.
Der administrative Aufwand für die Unternehmen ist immens. Eine zentrale Neuerung des Überwachungssystems ist nämlich die Verlagerung der Verantwortlichkeiten. Die richtige Erfassung und Registrierung der Daten muss demnach von den Unternehmen selbst gewährleistet werden. Im Rahmen dieser Registrierung müssen zum Beispiel Daten zu den Umwelt- und Gesundheitsgefahren der chemischen Stoffe geliefert werden. Dies bedeutet, dass die Unternehmen die vollständigen Stoffdaten einholen müssen. Jeder Teil der Wertschöpfungskette wird berücksichtigt und so sind beispielsweise auch verarbeitende Firmen verpflichtet, den Herstellern bisher nicht registrierte Anwendungen zu melden. Die Chemikalienhändler verfügen jedoch meist nur über wenige Informationen hinsichtlich der genauen Zusammensetzung der Rohstoffe und Produkte, die von den Chemieunternehmen bezogen werden.
Da die Generierung der spezifischen Daten sehr zeit- und kostenintensiv ist, werden den Unternehmen für die Registrierung Übergangsfristen eingeräumt. Während sich die Großkonzerne schon mehrere Jahre gezielt auf die Einführung von REACH vorbereitet haben, ist dies vor allem ein Entgegenkommen für die kleinen und mittelständischen Betriebe, denen zum Teil noch gar nicht bewusst geworden ist, dass die neue Verordnung auch sie betrifft. Um diese Übergangsfristen, die zwischen 2010 und 2018 auslaufen, nutzen zu können, müssen die Firmen ihre Produkte allerdings bis zum 1.Dezember 2008 vorregistrieren lassen. Unternehmen die diese Frist verstreichen lassen, droht die Gefahr, dass sie ihre Substanzen in Zukunft nicht mehr herstellen oder importieren dürfen. Die Europäische Kommission rechnet mit über 180.000 Vorregistrierungsdossiers.


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